FFP2-Maskenpflicht in Innenbereichen

Mit Änderung zum 12. Januar hat die Landesregierung die FFP2-Maskenpflicht in Innebereichen für Personen ab 18 Jahren beschlossen. Somit ist ein Zutritt beispielsweise in die Sporthalle oder in das FiTROPOLIS für Personen ab 18 Jahren nur noch mit einer FFP2-Maske (oder vergleichbare Maske – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) erlaubt.