Einberufung / Einladung zur Mitgliedervertreter-Versammlung (MVV)

Die im April auf Grund der Covid-19-Pandemie ausgefallene Mitgliedervertreter-Versammlung (MVV) wird nun nachgeholt:
Einberufung / Einladung zur Mitgliedervertreter-Versammlung (MVV) der TSG Rohrbach am Samstag, 24. Oktober 2020 um 10.30 Uhr in der Eichendorffhalle Rohrbach (Heidelberger Str. 61, 69126 Heidelberg)

Tagesordnung

  1. Eröffnung, Begrüßung und Gedenken an verstorbene Mitglieder
  2. Feststellung der Stimmberechtigten
  3. Jahresberichte des Vorstandes
  4. Kurzberichte der Abteilungen (liegen schriftlich vor)
  5. Berichte weiterer Hauptausschussmitglieder
    (liegen schriftlich vor)
  6. Bericht der Rechnungsprüfer
  7. Aussprache zu den Berichten
  8. Entlastung des Vorstandes für das abgelaufene Geschäftsjahr
  9. Genehmigung des Haushaltsplanes
  10. Antrag auf Satzungsänderung / Neufassung der Satzung*
  11. Beschlussfassung über weitere eingebrachte Anträge
    (sofern vorliegend)
  12. Bestätigung der gem. § 26 BGB berufenen VorstandsmitgliederAnm: Bei Rücktritt oder freiem Amt ersatzweise Neuwahl
  13. Wahlen zum Vorstand, Hauptausschuss und Beirat
  14. Bekanntgaben/Anregungen

Das Stimmrecht auf der MVV verteilt sich gem. § 13 der Satzung wie folgt:

  • Ehrenmitglieder je 1 Stimme
  • Treuemitglieder je 1 Stimme
  • Beiratsmitglieder, mit Ausnahme der Rechnungsprüfer, je 1 Stimme
  • Satzungsgemäß gewählte und fristgerecht gemeldete Abteilungsvertreter je 1 Stimme
  • Korporative Mitglieder je 1 Stimme

Eine Person kann immer nur 1 Stimmrecht haben, das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
Abteilungsvertreter sind zur Abstimmung auf der MVV nur zugelassen, wenn Sie ihre Identität nachgewiesen haben.
Über Anträge kann gem. § 12 der Satzung nur abgestimmt werden, wenn sie bis spätestens 26. September 2020 schriftlich beim Vorsitzenden eingegangen sind. Über Anträge, für die das oben Gesagte nicht zutrifft, kann nur abgestimmt werden, wenn sie vorher mit einer 2/3-Mehrheit als Dringlichkeitsanträge zugelassen worden sind. Anträge auf Satzungsänderung können nicht als Dringlichkeitsanträge zugelassen werden.

* Erläuterungen des Vorstandes zu TOP 10 – „Antrag auf Satzungsänderung / Neufassung der Satzung“

Die Vereinssatzung, die 2010 letztmalig verändert wurde, wurde von uns überarbeitet mit dem Ziel, sie an die veränderten Rahmenbedingungen und die neueste Rechtssprechung anzupassen. Zudem haben wir bei dieser Gelegenheit auch viele „kosmetische Korrekturen“, die uns notwendig erschienen, vorgenommen.
Des Weiteren liegt aus Reihen der Mitglieder ein Antrag zur Änderung des § 6 Abs. 4 vor. Der Vorstand hat hierzu einen Alternativvorschlag (§ 6. Abs. 4; Alternative 1 oder 2) erarbeitet.
Auf der MVV werden wir zu jeder einzelnen Änderung die entsprechenden Erläuterungen geben und die Satzung Punkt für Punkt durchgehen. Da die Eintragung einer komplett neuen Satzung ins Vereinsregister verwaltungstechnisch wesentlich einfacher abzuwickeln ist, als die Änderungsanzeige für eine bereits bestehende Satzung, legen wir der MVV eine (juristisch gesehen) komplett neue Satzung zur Abstimmung vor. Auch das Registergericht hat diese Vorgehensweise empfohlen und uns mitgeteilt: „Im Hinblick auf die Zahl der Änderungen regen wir an, eine Neufassung der Satzung zu beschließen.“
Die Fassung, welche am 24. Oktober verabschiedet werden soll, steht hier zum Download bereit oder kann im Service-Büro der TSG-Geschäftsstelle eingesehen werden.
gez. der Vorstand