Einberufung / Einladung zur Mitgliedervertreter-Versammlung (MVV) 2024

Einberufung / Einladung zur Mitgliedervertreter-Versammlung (MVV) 2024

gem. Satzung § 11

EINBERUFUNG / EINLADUNG ZUR MITGLIEDERVERTRETER-VERSAMMLUNG (MVV) DER TSG ROHRBACH AM FREITAG, 3. MAI 2023 UM 19 UHR IN DER AULA DER IGH-PRIMARSTUFE (BADEN-BADENER-STR. 14, 69126 HEIDELBERG)

Tagesordnung
  1. Eröffnung, Begrüßung und Gedenken an verstorbene Mitglieder
  2. Feststellung d. Stimmberechtigten
  3. Jahresberichte des Vorstandes
  4. Kurzberichte der Abteilungen
  5. Berichte weiterer Hauptausschussmitglieder
  6. Bericht der Rechnungsprüfer
  7. Aussprache zu den Berichten
  8. Entlastung des Vorstandes für das abgelaufene Geschäftsjahr
  9. Genehmigung des Haushaltsplanes
  10. Beschlussfassung über eingebrachte Anträge (sofern vorliegend)
  11. Bestätigung der gem. § 26 BGB berufenen Vorstandsmitglieder
    Anm: Bei Rücktritt oder freiem Amt ersatzweise Neuwahl
  12. Wahlen zum Vorstand, Hauptausschuss und Beirat
  13. Bekanntgaben/Anregungen
Das Stimmrecht auf der MVV verteilt sich gem. § 13 der Satzung wie folgt:
  • Ehrenmitglieder je 1 Stimme
  • Treuemitglieder je 1 Stimme
  • Beiratsmitglieder, mit Ausnahme der Rechnungsprüfer, je 1 Stimme
  • Satzungsgemäß gewählte und fristgerecht gemeldete Abteilungsvertreter je 1 Stimme
  • Korporative Mitglieder je 1 Stimme

Eine Person kann immer nur 1 Stimmrecht haben, das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

Abteilungsvertreter sind zur Abstimmung auf der MVV nur zugelassen, wenn Sie ihre Identität nachgewiesen haben.

Über Anträge kann gem. § 12 der Satzung nur abgestimmt werden, wenn sie bis spätestens 5. April 2024 schriftlich beim Vorstand eingegangen sind. Über Anträge, für die das oben Gesagte nicht zutrifft, kann nur abgestimmt werden, wenn sie vorher mit einer 2/3-Mehrheit als Dringlichkeitsanträge zugelassen worden sind. Anträge auf Satzungsänderung können nicht als Dringlichkeitsanträge zugelassen werden.