Neue Corona-Verordnung: 3G-Regel in Innenräumen

Ab heute werden in Baden-Württemberg neue Corona-Regeln umgesetzt. Diese beinhalten, dass für Erwachsene bei Sport in Innenräumen die 3G-Regel gilt. Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf an diesen Angeboten teilnehmen. Das gilt also u.a. für den Hallensport als auch für den Besuch im FiTROPOLIS. Für Outdoorsportangebote gilt diese Regelung nicht.


Ebenso a
usgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.