Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit ist ein Austritt immer halbjährlich zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich. Die Beendigung der Mitgliedschaft hat stets durch eine schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelle des Vereins unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu erfolgen. Einzelheiten zur Beendigung der Mitgliedschaft finden Sie in der Satzung und der Mitglieder- und Beitragsordnung der TSG Rohrbach , sowie in der Abteilungsordnung „Fitness und Gesundheit“ im Downloadbereich.
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