2G-Regelung Indoor und Outdoor ab dem 28. Januar

Laut neuer Corona-Verordnung gilt seit dem 28. Januar in Baden-Württemberg wieder die Alarmstufe I.
Hieraus ergibt sich, dass sowohl für den Indoor- als auch Outdoor-Sport ab sofort wieder ein 2G-Nachweis (Geimpft oder Genesen) als Zutrittskriterium ausreichend ist.

Bitte denkt daran, den Nachweis in digital auslesbarer Form mitzubringen.