Nachdem die Inzidenzzahlen in den vergangenen Wochen durchgehend gesunken sind, hat das Land Baden-Württemberg Änderungen in der Landes-Verordnung vorgenommen. Diese Änderungen betreffen auch den Sport.
Für sämtliche im Freien stattfindenden Angebote entfällt ab Montag 7. Juni die Testpflicht im Außenbereich.
Für Sportangebote in Innenräumen gilt weiterhin die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises.
Hierzu gibt es gerade im Bereich für Kinder und Jugendliche allerdings eine kleine Erleichterung: Hier sollen zukünftig die negativen Tests für Schüler, die in der Schule aufgrund der dortigen Testpflicht zwei mal pro Woche durchgeführt werden, 60 Stunden anerkannt werden. Das heißt, dass Schüler auch einen von der Schule bescheinigten negativen Test für Angebote, die eine Testpflicht erfordern, vorlegen dürfen. Bedingung ist, dass die Schule dies bescheinigt, sprich die Schüler Ihre von der Schule bestätigte Bescheinigung über das negative Testergebnis mitbringen.