3G-Regelung für In-& Outdoor Sportangebote

Die neue Corona-Verordnung für das Land Baden-Württemberg ist veröffentlich. Hierin gibt es auch Neuerungen und Lockerungen für den Sport.
Ab dem 23. Februar gilt für den Sport wieder die 3G-Regel.Diese gitl sowohl für Angebote im Freien als auch in Innenräumen.
Somit ist einer der folgenden Nachweise beim Zugang zu unseren Sportangeboten (In- & Outdoor) vorzulegen:
 
✅ vollständige Impfung
✅ Genesung
✅ Testung (offizielle Teststation, max. 24 Std.)