Corona-Alarmstufe erreicht

Das sind die neuen Regeln, die ab dem 17.11.2021 gelten

Aufgrund der weiterhin steigenden Zahlen, greifen in Baden-Württemberg ab Mittwoch 17.11.2021 die Regeln der Alarmstufe der aktuellen Corona-Verordnung.
Somit ist für den Trainings- und Übungsbetrieb ab sofort im Innenbereich ein Zutritt nur noch mit 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) sowie im Außenbereich mit 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder PCR-Test) möglich.

Ausnahme von der PCR-Testpflicht und der 2G-Regelung: symptomfreie  Kinder bis einschließlich 6 Jahre und Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre, die an den regelmäßigen Schultests teilnehmen. Ein entsprechender Nachweis via Schülerausweis oder Schulbescheinigung ist hier ausreichend.

Die aktuelle Corona-Verordnung Sport für Baden-Württemberg mit allen Regelungen und Ausnahmen finden Sie hier.