Seit dem 27.11. gibt es neue Regelungen für den Sport in Alarmstufe II, welche aktuell in Baden-Württemberg gilt.
Die neue aktualisierte Corona Verordnung Sport des Kultusministeriums mit allen ausführlichen Regeln gibt es hier einzusehen.
Somit ist sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen Zutritt nur noch mit 2G-Nachweis möglich. Wichtig auch der Hinweis für Zuschauer (z.B. Eltern). Hier gilt im Freien und in geschlossenen Räumen 2G+. In der Sporthalle Erlenweg gilt aktuell sogar „kein Zutritt für Nichtsportler, Eltern müssen Ihre Kinder ggf. am Eingang an den Übungsleiter übergeben.“ Wir bitten um Berücksichtigung und Bereithaltung der Nachweise für die Übungsleiter.
Eine Ausnahme von der 2G-Regelung gilt weiterhin für symptomfreie Kinder (bis einschließlich 6 Jahre) und Schüler (bis einschließlich 17 Jahre), die an den regelmäßigen Schultests teilnehmen. Ein entsprechender Nachweis via Schülerausweis oder Schulbescheinigung ist hier ausreichend.