Einberufung zur Mitgliedervertreter-Versammlung (MVV) der TSG Rohrbach am Freitag 23. Juli 2021 um 19 Uhr

PANDEMIEBEDINGT WIRD DIE VERSAMMLUNG ENTWEDER IN DER TRIBÜNENHALLE DER IGH-SPORTHALLE (BADEN-BADENER-STR. 14, 69126 HEIDELBERG) ODER SOFERN NOTWENDIG UNTER FREIEM HIMMEL AUF UNSERER SPORTANLAGE (ERLENWEG 26-30, 69124 HEIDELBERG) STATTFINDEN.

TAGESORDNUNG
1. Eröffnung, Begrüßung und Gedenken an verstorbene Mitglieder
2. Feststellung der Stimmberechtigten
3. Jahresberichte des Vorstandes
4. Kurzberichte der Abteilungen
5. Berichte weiterer Hauptausschussmitglieder
6. Bericht der Rechnungsprüfer
7. Aussprache zu den Berichten
8. Entlastung des Vorstandes für das abgelaufene Geschäftsjahr
9. Genehmigung des Haushaltsplanes
10. Beschlussfassung über eingebrachte Anträge (sofern vorliegend)
11. Bestätigung der gem. § 26 BGB berufenen Vorstandsmitglieder
Anm: Bei Rücktritt oder freiem Amt ersatzweise Neuwahl
12. Wahlen zum Vorstand, Hauptausschuss und Beirat
13. Bekanntgaben/Anregungen

Das Stimmrecht auf der MVV verteilt sich gem. § 13 der Satzung wie folgt:
• Ehrenmitglieder je 1 Stimme
• Treuemitglieder je 1 Stimme
• Beiratsmitglieder, mit Ausnahme der Rechnungsprüfer, je 1 Stimme
• Satzungsgemäß gewählte und fristgerecht gemeldete Abteilungsvertreter je 1 Stimme
• Korporative Mitglieder je 1 Stimme
Eine Person kann immer nur 1 Stimmrecht haben, das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
Abteilungsvertreter sind zur Abstimmung auf der MVV nur zugelassen, wenn Sie ihre Identität nachgewiesen haben.
Über Anträge kann gem. § 12 der Satzung nur abgestimmt werden, wenn sie bis spätestens 25. Juni 2021 schriftlich
beim Vorsitzenden eingegangen sind. Über Anträge, für die das oben Gesagte nicht zutrifft, kann nur abgestimmt werden,
wenn sie vorher mit einer 2/3-Mehrheit als Dringlichkeitsanträge zugelassen worden sind. Anträge auf Satzungsänderung
können nicht als Dringlichkeitsanträge zugelassen werden.