Das Land Baden-Württemberg verschärft aufgrund der drastischen Ausbreitung des Coronavirus die bestehenden Regeln. Das bedeutet, dass mit einer Gültigkeit ab Samstag, 4. Dezember, für den Besuch von Sportstätten die 2G-Plus-Regel gilt. Sport in Innenräumen ist demnach nur für Personen, die geimpft sind, mit tagesaktuellem, negativem Schnelltest mit Zertifikat oder für genesene Personen, deren Infektion nachweislich max. 6 Monate zurückliegt, möglich.
Folgende Personen sind von der Testpflicht der 2G-Plus-Regel befreit:
- Personen, die bereits geboostert sind und damit eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus erhalten haben.
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind.
- Genesene Personen, deren Infektion nachweislich max. 6 Monate zurückliegt.
Für Sport im Freien gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen). ACHTUNG: Für die Nutzung von Umkleiden gilt die 2G-Plus-Regel.
Weiterhin ausgenommen von den Regelungen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Menschen, die sich zum Beispiel aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Einsicht in die aktuelle Corona-Verordnung Sport für das Land Baden-Württemberg